Hausordnung der Campingplätze von BALATONTOURIST Gmbh.
Die Anmeldung in den Campingplatz sowohl als ein Besucher, als auch als Urlauber setzt voraus, dass unsere Gäste die Regeln der Hausordnung kennengelernt haben und die für sich als verbindlich akzeptieren. Unsere Hausordnung dient dem ungestörten Urlaub unserer Campinggäste.
Wir bitten Sie, uns bei Ihrer Ankunft zu melden, ob Sie auf unserem Campingplatz Ihren Urlaub verbringen möchten, oder sich nur vorübergehend aufhalten wollen (als Besucher, oder Strandbenutzer). Besucher und Strandgäste dürfen sich nach Lösen ihrer Eintrittskarte zwischen 10.00 und 18.00 Uhr auf dem Campingplatz aufhalten. Urlaubsgäste sind verpflichtet, sich an der Rezeption (Tor) zu melden, ihre Reisedokumente abzugeben, die das Campingpersonal dann zur Anmeldung verwendet. Die Gäste sind verpflichtet alle in Anspruch nehmende, zahlungspflichtige Dienstleistungen genau zu benennen und die Richtigkeit der Festlegung dieser Angaben zu überprüfen. Eventuelle Änderungen sind sofort zu melden (Abreise von Personen, nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen usw.) Am Tag der Abreise bitten wir Sie, die Parzellen, bzw. Stellplätzen spätestens bis 12 Uhr und die Campingbungalows, Mobile Homes, Mietcaravans und Mietzelte bis spätestens 10 Uhr zu verlassen. Sollten Sie bis dahin den Unterkunft nicht verlassen haben, dann berechnet der Campingplatz Zusatzgebühren. Bei der Bezahlung beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Rezeption bzw. der Kasse. Im Camping ist die Bezahlung nach Ihrem Aufenthalt üblich, aber das Camping kann davon abweichen und um eine Bezahlung im Voraus bitten. Der Campinggast ist verpflichtet, sämtliche in Anspruch genommene Dienstleistungen zu bezahlen, über den Betrag stellt die Rezeption eine detaillierte Rechnung aus. Wichtig: Im Fall der Absage einer vorher schon bezahlten Dienstleistung können wir keine Rückzahlung gewährleisten. Bei Absage einer bereits vorreservierten und vom Campingplatz schriftlich rückbestätigten Dienstleistung am Tag der Anreise bzw. während des Aufenthaltes werden die Kosten nicht erstattet.1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung
2. Stellplatzzuweisung
Vor der Anmeldung ist jeder Camper berechtigt, den zur Verfügung gestellten Stellplatz zu besichtigen. Ausschliesslich das Campingpersonal ist berechtigt den Stellplatz zu bestimmen. Es darf keinen anderen Stellplatz ausser dem zugewiesenen Platz in Anspruch genommen werden.
Im Falle von parzellierten Stellplätzen darf nur die Parzellenfläche benutzt werden. Darüber hinaus darf keine weitere Fläche auch nicht vorübergehend benutzt werden, alle Gäste dürfen mit ihrem Auto nur auf der eigenen Parzelle parken. Bei unparzellierten Stellplätzen darf nur eine Wohneinheit aufgebaut werden, alle weiteren Wohneinheiten stellen wir extra in Rechnung.
3. Umweltschutz
Unser Campingplatz liegt in einer besonders empfindlichen Zone des Balaton. Anwohner und Gäste sind verpflichtet, die Umwelt und die Pflanzenwelt zu schützen.
- Unter die Zelte, oder Vorzelte dürfen keine geschlossene Folien (z.B. PVC-Folie) gelegt werden
- Es ist strengstens verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschlagen
- Verboten: Speisereste, verschmutzendes Material auf Gras, Bäume, Büsche und Hecken zu giessen
- Verboten: Spannseile von Vorzelten und Zelten an Bäumen und Hecken zu befestigen
- Es ist nicht einmal vorübergehend erlaubt, Gruben und Gräben anzulegen
Abfälle und Müll dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Auf den Müllbehältern finden Sie die üblichen Beschriftungen für die selektive Mülltrennung. Die stark giftenden Batterien dürfen nur an der Rezeption abgegeben werden.
Wasser ist sehr teuer. Bitte gehen Sie damit sparsam um und machen darauf auch Ihre Kinder aufmerksam. Es ist streng verboten, auf dem Campingplatz Autos, Wohnwagen und Campingausrüstungen zu waschen.
4. Ruhezeiten
- Nachtruhe: zwischen 23.00 und 6.00 Uhr (einige Campingplätze können davon abweichen)
- Mittagsruhe: zwischen 13.00 und 15.00 Uhr (nur in der Hauptsaison und einige Campingplätze können davon abweichen)
Innerhalb der angegebenen Zeiträume sind alle Tätigkeiten verboten, die die Erholung und Ruhe anderer stören. In diesen Zeiträumen ist es verboten, Fahrzeuge zu starten, oder zu benutzen, die Tore sind geschlossen.
Im Interesse der Ruhe und Erholung ist die Benutzung von Fahrzeugen auf dem Campinggelände nur auf dem direkten Weg vom Eingang zum Stellplatz erlaubt. Die grösste Verkehrsgeschwindigkeit darf nur 10 km/h betragen.
5. Kinder-Aufsicht
Minderjährige Kinder dürfen sich auf dem Campingplatz nur in Begleitung ihrer Eltern, oder Verwandten aufhalten. Für das Verhalten der Kinder sind ihre Eltern, oder Verwandten verantwortlich. Wir bitten Sie, Ihre Kinder zu den Spielplätzen und den Animationsprogrammen zu begleiten.
Öffentliche Räumlichkeiten dürfen Kleinkinder nicht allein benutzen, bitte begleiten Sie Ihre Kinder, wenn sie sich waschen, duschen gehen, oder die Toilette aufsuchen und achten Sie auf ordnungsgemässe Benutzung und Sauberkeit.
6. Erwartungen an unsere Gäste
- Jede Person muss sich an der Rezeption melden
- Abwaschen, Waschen und die Reinigung von Küchenausrüstungen führen Sie bitten an den dafür vorgesehenen Stellen durch
- Lagenfeuer und Grillgeräte dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen benutzt werden
- Die Campinggebäude und ihre Ausstattungen dürfen nur zweckentsprechend benutzt werden
- Sportspiele dürfen nur auf dem dafür gekennzeichneten Platz abgehalten werden
- Wir bitten unsere Gäste alle Mängel und Fehler umgehend zu melden
- Jegliche ansteckende Krankheiten sind dem Campingleiter sofort zu melden
- Gefundene Gegenstände geben Sie bitte an der Rezeption ab
- Es ist verboten, auf dem Campingplatz Strom zum Laden eines Elektro- und/oder Hybridfahrzeugs zu verbrauchen!
7. Strengstens verboten
- Die übliche Ordnung und die ungeschriebenen Gesetze des Campingplatzes zu verletzen
- Die Nacht- und Mittagsruhe zu stören und gegen das Fahrverbot zu verstossen
- Gegenstände, oder Lebewesen mitzubringen, die die Gesundheit anderer gefährden
- Jegliche eigenständige technische Einmischung in die Ausstattungen und Einrichtungen des Campingplatzes
7. Strengstens verboten
- Die übliche Ordnung und die ungeschriebenen Gesetze des Campingplatzes zu verletzen
- Die Nacht- und Mittagsruhe zu stören und gegen das Fahrverbot zu verstossen
- Gegenstände, oder Lebewesen mitzubringen, die die Gesundheit anderer gefährden
- Jegliche eigenständige technische Einmischung in die Ausstattungen und Einrichtungen des Campingplatzes
8. Strand
Die Badegäste benutzen den Strand auf eigene Gefahr. Am Strand ist das Angeln verboten. Das Baden im Balaton in der Nacht ist verboten, da wir zu dieser Zeit nichts für Ihre Sicherheit tun können. Für weitere Fälle ist die an der Rezeption ausgelegte Badeordnung zuständig.
9. Mitbringen von Tieren
Tiere dürfen nur auf bestimmte Campingplätze und gegen Bezahlung, mit Genehmigung der Campingleitung mitgebracht werden. Hunde müssen im Camping an der Leine geführt werden. Tiere müssen über die notwendigen tierärztlichen Zeugnisse verfügen, es ist Pflicht, diese auf Verlangen vorzuzeigen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Haustier den Urlaub der anderen Gäste nicht stört. Für das Tier ist sein Halter verantwortlich (Gesundheitszustand, Schadenszufügung). Tiere dürfen nicht in öffentliche Räume, an den Strand und ins Wasser mitgenommen werden. Tiere dürfen nur im mit Piktogrammen ausgeschilderten Hundebad baden.
10. Angeln
Innerhalb des markierten Strandbereiches ist das Angeln verboten. Den Standort des genehmigten Angelplatzes bestimmt die Campingleitung.
11. Vermögensschutz, Haftung
Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden an Wertgegenständen der Gäste und für das Verschwinden von Gegenständen, die unbeobachtet gelassen wurden. Der Gast ist verpflichtet, die Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände des Campingplatzes zweckentsprechend zu benutzen. Für angerichtete Schäden haftet der Gast.
Für Schäden, die dritten Personen zugefügt werden, übernimmt das Camping keine Haftung. Der Camping übernimmt weiterhin keine Haftung für Elementar – und Sturmschäden (Eishagel, umfallende Bäume, oder herabfallende Äste), Feuer, ansteckende Krankheiten, sowie für Schäden, die durch terroristische Anschläge entstanden sind.
12. Sonstige Verfügungen
Der Gast kann sich mit seiner Beschwerde an den Campingleiter wenden. Gästen, die gegen die Hausordnung verstossen, kann der Campingleiter die Aufenthaltsgenehmigung entziehen und sie zum sofortigen Verlassen des Campings auffordern. Solchen Gästen gegenüber, die sich weigern, den Campingplatz zu verlassen, kann der Campingleiter behördliche Massnahmen einleiten.